Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Deutschland 2023:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2020
Land des 2. Unternehmers (U2):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer2. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispielen.
 
Reihengeschäftrechner Deutschland / CH-AT-DE / Abholfall
 

Sachverhalt:

Ein deutscher Unternehmer U3 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem österreichischen Lieferanten U2 (=1. Abnehmer) eine Maschine. Da der Lieferant U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim Schweizer Großhändler U1 (=erster Lieferer).
Der deutsche Unternehmer U3 holt die Maschine vom Großhändler U1 in der Schweiz ab und meldet die Waren zum freien Verkehr in Deutschland an.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • Registrierungspflichten:
    • Der österreichische Unternehmer U2 muss sich aus deutscher Sicht im Abgangsland Schweiz registrieren lassen.

  • "Lieferung 1" von U1 (Schweiz) an U2 (Österreich)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Aus deutscher Sicht liegt eine steuerbare Lieferung in der Schweiz (U1) vor.

  • "Lieferung 2" von U2 (Österreich) an U3 (Deutschland)
  • Einfuhrumsatzsteuer:
    • Nachdem der deutsche Unternehmer U3 beim Grenzübertritt die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Waren hat, ist er zum Vorsteuerabzug aus dem Titel der EUSt berechtigt.

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus der Schweiz):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist aus deutscher Sicht in der Schweiz (U1) steuerbar. Ob dieses Umsatzgeschäft einer Umsatzsteuer unterliegt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlands und wird hier nicht näher analysiert, da die Schweiz in diesem Beispiel nur symbolisch für eines von vielen möglichen Drittländern steht.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Eine Erfassung in der UVA richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlands.

Aus der Sicht des ersten Abnehmers U2 (aus Österreich):

  • Registrierung:

    • Der österreichische Unternehmer U2 muss sich aus deutscher Sicht im Abgangsland Schweiz registrieren lassen. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der Schweizer UVA einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim Schweizer Finanzamt):
      Ob eine Erfassung in der UVA zu erfolgen hat, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlands und wird hier nicht näher analysiert, da die Schweiz in diesem Beispiel nur symbolisch für eines von vielen möglichen Drittländern steht.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (steuerfreie Ausfuhrlieferung) gem. § 4 Nr.1 Buchst. a UStG iVm. § 6 UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 146 der Richtlinie 2006/112/EC).

    • UVA (beim Schweizer Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerfreie Ausfuhrlieferung.

Aus der Sicht des letzten Abnehmers U3 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus dem Titel der EUSt ist die Einfuhrumsatzsteuer in die UVA in der Zeile 39/KZ 62 (Entstandene Einfuhrumsatzsteuer) einzutragen.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Obige Detailbeschreibungen aus der Sicht der Unternehmer U1 und U2 stellen nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in der Schweiz die deutschen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur deutschen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Die englische Version finden Sie im chaintransaction-calculator.de.

  • Die Beurteilung dieses Reihengeschäfts aus österr. Sicht finden Sie im reihengeschaeftrechner.at.

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