Stress mit Dreiecksgeschäften

Hilfe zum Reihengeschäftrechner – „Andere Länder“:

In diesem Reihengeschäftrechner können 4 Mitgliedsstaaten (DE, AT, FR und PL) und ein Drittland (CH) ausgewählt werden. In der kostenfreien Version sowie bei der Einzelplatzlizenz (Basisversion) sind diese Länder fix vorgegeben und können nicht geändert werden. In Abhängigkeit vom Lizenzmodell stehen Ihnen aber nachfolgend beschriebene Funktionen zur Verfügung:

  1. Personalisierte Druckversion:
    Bei den Lizenzmodellen „Einzelplatzlizenz Plus" (Vollversion) und „Standortlizenz“ steht Ihnen die Personalisierte Druckversion zur Verfügung, bei der Sie die von Ihnen benötigten Länder aus einer Liste von 196 Staaten auswählen können. Mit Ausnahme von Deutschland können Sie für jedes der vorgegebenen Länder (AT, FR, PL und CH) ein Ersetzungsland auswählen. Wenn Sie beispielsweise mit Polen keine Geschäfte machen aber dafür Italien benötigen, können Sie eingeben, dass „Polen“ immer durch „Italien“ ersetzt wird. Diese Einstellung wird in einem Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert und ist daher nur ein einziges Mal vorzunehmen. In Folge wird bei jedem Aufruf einer Druckversion Polen durch Italien ersetzt (alle länderbezogenen Wörter und Wortgruppen inkl. USt-Satz werden ersetzt).
    Durch diese Länder-Ersetzen-Funktion erhöht sich die Anzahl der als Druckversion abrufbaren Beispiele von mehreren tausend Beispielen auf mehr als 100 Millionen Beispiele.

  2. Word-Files:
    Wenn Sie im Reihengeschäftrechner registriert sind stehen Ihnen (bei allen Lizenzmodellen) die Reihengeschäftsauswertungen auch als Word-Files zur Verfügung. Diese sind editierbar und die gewünschten Länder können manuell ausgebessert werden. Komfortabler geht dies allerdings bei den Lizenzmodellen „Einzelplatzlizenz Plus“ und „Standortlizenz“. Bei diesen Lizenzen wird ein Excel-Makro zur Verfügung gestellt, mit dem Sie in gleicher Weise wie bei der oben beschriebenen personalisierten Druckversion die Länder in den Word-Files ersetzen können. In der Demoversion (ohne Makro-Skript) können Sie sich ein Bild von der Funktionalität machen.
Über den Bestell-Button können Sie sich im Reihengeschäftrechner registrieren.
Für die Nutzung der personalisierten Druckversion wählen Sie bitte die Einzelplatzlizenz Plus (EUR 100,-/Jahr) oder die Standortlizenz (EUR 225,-/Jahr) im Bestellformular aus. Bei diesen beiden Lizenzen wird zugleich der Zugang zu den B2C-Beispielen (mit privaten Endabnehmern) freigeschaltet.

Ersetzungsländer:

1) Mitgliedsstaaten:

Für die im Reihengeschäftrechner fix vorgegebenen Mitgliedsstaaten Österreich, Frankreich und Polen stehen bei den beschriebenen Funktionen nachfolgende Mitgliedsstaaten als „Ersetzungsland“ zur Verfügung:
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Griechenland
  • Großbritannien*
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Nordirland**
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern
*Großbritannien:
Nachdem im Reihengeschäftrechner sowohl Reihengeschäfte nach aktueller Rechtslage als auch nach alter Rechtlage (im Archiv) aufgerufen werden können, kann Großbritannien weiterhin bei den Mitgliedsstaaten als Ersetzungsland ausgewählt werden (für Reihengeschäfte vor dem 01.01.2021).

**Nordirland:
Zusätzlich kann nun auch Nordirland ausgewählt werden, da für Nordirland bei Warenlieferungen trotz Brexit weiterhin die innergemeinschaftlichen Regeln gelten. Besuchen Sie auch die Info-Seite zum Brexit.

2) Drittländer:

Für das im Reihengeschäftrechner fix vorgegebene Drittland Schweiz stehen bei den beschriebenen Funktionen nachfolgende Staaten als „Ersetzungsland“ zur Verfügung:
  • Afghanistan
  • Ägypten
  • Albanien
  • Algerien
  • Andorra
  • Angola
  • Antigua
  • Äquatorialguinea
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Äthiopien
  • Australien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Belize
  • Benin
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Bosnien
  • Botswana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Chile
  • China
  • Costa Rica
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • Dschibuti
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Elfenbeinküste
  • Eritrea
  • Färöer-Inseln
  • Fidschi
  • Gabun
  • Gambia
  • Georgien
  • Ghana
  • Grenada
  • Grönland
  • Großbritannien*
  • Guatemala
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Honduras
  • Hongkong
  • Indien
  • Indonesien
  • Irak
  • Iran
  • Island
  • Israel
  • Jamaika
  • Japan
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kenia
  • Kirgisistan
  • Kiribati
  • Kolumbien
  • Komoren
  • Kongo
  • Kosovo
  • Kuba
  • Kuwait
  • Laos
  • Lesotho
  • Libanon
  • Liberia
  • Libyen
  • Liechtenstein
  • Macau
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Malaysia
  • Malediven
  • Mali
  • Marokko
  • Marshallinseln
  • Mauretanien
  • Mauritius
  • Mazedonien
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldau
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Mosambik
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Niger
  • Nigeria
  • Nordkorea
  • Norwegen
  • Oman
  • Pakistan
  • Palästina
  • Palau
  • Panama
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippinen
  • Puerto Rico
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Russland
  • Salomonen
  • Sambia
  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé
  • Saudi-Arabien
  • Senegal
  • Serbien
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Singapur
  • Somalia
  • Sri Lanka
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent
  • Südafrika
  • Sudan
  • Südkorea
  • Suriname
  • Swasiland
  • Syrien
  • Tadschikistan
  • Taiwan
  • Tansania
  • Thailand
  • Timor-Leste
  • Togo
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tschad
  • Tunesien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Tuvalu
  • Uganda
  • Ukraine
  • Uruguay
  • USA
  • Usbekistan
  • Vanuatu
  • Vatikanstadt
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vietnam
  • Weißrussland
  • Zentralafrikanische Republik

* Großbritannien kann sowohl bei den Mitgliedsstaaten als auch bei den Drittländern ausgewählt werden. Die Auswahl hat daher in Abhängigkeit davon zu erfolgen, ob die Reihengeschäftsauswertung für die Zeit vor oder nach dem Brexit gelten soll.

Für folgende Länder gibt es kein eindeutiges Adjektiv: Färöer-Inseln, Hongkong, Macau, St. Kitts und Nevis, Trinidad und Tobago, Vereinigte Arabische Emirate. Bei diesen Ländern muss daher eine etwas holprige Grammatik in Kauf genommen werden.

Weitere Hilfe-Seiten finden Sie in der Sitemap. Besuchen Sie auch die Info-Seite zum Brexit.

 
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