Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Deutschland 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2020
Land des 2. Unternehmers (U2):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer2. Unternehmer4. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispielen.
 
Reihengeschäftrechner Deutschland / DE-AT-DE-AT U3 versendet
 

Sachverhalt:

Ein österreichischer Unternehmer U4 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U3 (=2. Abnehmer) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim österreichischen Großhändler U2 (=1. Abnehmer). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Produzenten U1 (=erster Lieferer).
Der deutsche Unternehmer U3 holt die Maschine vom deutschen Produzenten U1 ab und liefert diese direkt an den österreichischen Unternehmer U4. Der deutsche Unternehmer U3 (=Zwischenhändler) tritt mit seiner (deutschen) USt-IdNr. auf und teilt diese dem österreichischen Großhändler U2 vor Beginn der Beförderung (bzw. Versendung) schriftlich im Auftragsdokument mit.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • Registrierungspflichten:
    • Der österreichische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Deutschland registrieren lassen.

  • "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Österreich)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)

  • "Lieferung 2" von U2 (Österreich) an U3 (Deutschland)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)

  • "Lieferung 3" von U3 (Deutschland) an U4 (Österreich)
  • Besonderes Merkmal dieses Reihengeschäfts
    • Da der deutsche Unternehmer U3 gegenüber dem österreichischen Unternehmer U2 seine deutsche USt-IdNr. angibt, findet die Bestimmung des § 3 Abs. 6a UStG (Art. 36a Abs. 2 MwStSystRL) Anwendung. Dadurch verlagert sich die bewegte Lieferung auf das Umsatzgeschäft zwischen U3 und U4 und der deutsche Unternehmer U3 muss sich folglich nicht im Bestimmungsland Österreich registrieren lassen.

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Deutschland):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des 1. Abnehmers U2 (aus Österreich):

  • Registrierung:

    • Der österreichische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Deutschland registrieren lassen und gegenüber U1 und U3 mit seiner deutschen USt-IdNr. auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der deutschen UVA einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen deutschen USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das deutsche Finanzamt.

Aus der Sicht des 2. Abnehmers U3 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. § 4 Nr.1 Buchst. b UStG iVm. § 6a UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. sowie der (österreichischen) USt-IdNr. des österreichischen Unternehmers U4.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 18/KZ 41 als innergemeinschaftliche Lieferung.

    • Zusammenfassende Meldung (ZM):
      Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die (österreichische) USt-IdNr. des österreichischen Unternehmers U4.

    • Intrastat-Meldung:
      Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Österreich. Seit 2022 sind auch das Ursprungsland und die (österreichische) USt-IdNr. des österreichischen Unternehmers U4 verpflichtend anzugeben.

Aus der Sicht des letzten Abnehmers U4 (aus Österreich):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die Eingangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und ist als innergemeinschaftlicher Erwerb in der UVA zu erfassen. D.h. auf der einen Seite muss die Erwerbsteuer abgeführt werden und auf der anderen Seite besteht die Vorsteuerabzugsberechtigung in gleicher Höhe.

    • Intrastat-Meldung:
      Eingangsmeldung mit Versendungsland Deutschland.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Obige Detailbeschreibung aus der Sicht des Unternehmers U4 stellt nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Österreich die deutschen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur deutschen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Die englische Version finden Sie im chaintransaction-calculator.de.

  • Die Beurteilung dieses Reihengeschäfts aus österr. Sicht finden Sie im reihengeschaeftrechner.at.

  • Alternativlösung A: Wenn der deutsche Unternehmer U3 gegenüber dem österreichischen Unternehmer U2 mit einer österreichischen USt-IdNr. auftritt, findet die bewegte (steuerbefreite) Lieferung zwischen U2 und U3 statt. Die Lieferung von U3 an U4 ist dann allerdings als ruhende Lieferung in Österreich steuerbar (20% öst. USt). Die Lieferung von U1 an U2 bleibt unverändert in Deutschland steuerbar.

  • Alternativlösung B: Wenn der deutsche Unternehmer U3 mit einer USt-IdNr. auftritt, die nicht von einem Land ist, in der das Reihengeschäft beginnt (Deutschland) oder endet (Österreich), findet die bewegte (steuerbefreite) Lieferung zwischen U2 und U3 statt und dadurch sind die Vereinfachungsregeln für Dreiecksgeschäfte anwendbar! Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der deutsche Unternehmer U3 im Bestimmungsland Österreich nicht ansässig ist.

 
Skizze
 
 
Skizze
 
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