Sachverhalt:
Ein deutscher Unternehmer U3 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem französischen Lieferanten U2 (=1. Abnehmer) eine Maschine. Da der Lieferant U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Großhändler U1 (=erster Lieferer). Der deutsche Unternehmer U3 holt die Maschine vom Großhändler U1 in Deutschland ab. Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:
- Registrierungspflichten:
- Der französische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Deutschland registrieren lassen.
- "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Frankreich)
- Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
- Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)
- "Lieferung 2" von U2 (Frankreich) an U3 (Deutschland)
- Besonderes Merkmal dieses Reihengeschäfts
- Nachdem die Ware das Land nicht verlässt, gibt es bei diesem Reihengeschäft keine steuerbefreite Lieferung. Alle Lieferungen sind in Deutschland steuerbar.
Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer: Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Deutschland):
Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 20/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.
Aus der Sicht des ersten Abnehmers U2 (aus Frankreich):
Registrierung:- Der französische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Deutschland registrieren lassen und gegenüber U1 und U3 mit seiner deutschen USt-IdNr. auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der deutschen UVA einzutragen.
Eingangsrechnung:
- UVA (beim deutschen Finanzamt):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 55/KZ 66 zu erfassen.
Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen deutschen USt-IdNr. ausgestellt werden.
- UVA (beim deutschen Finanzamt):
Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 20/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das deutsche Finanzamt.
Aus der Sicht des letzten Abnehmers U3 (aus Deutschland):
Eingangsrechnung:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 55/KZ 66 zu erfassen.
Anmerkungen zum Reihengeschäft:
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen sowie den Haftungsausschluss. |