Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Deutschland 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
Information EU-Quick-Fixeszur Rechtslage 2020
Land des 2. Unternehmers (U2):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer3. Unternehmer2. Unternehmer als Lieferer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispielen.
 
Reihengeschäftrechner Deutschland / FR-DE-DE / U2 versendet
 

Sachverhalt:

Ein deutscher Unternehmer U3 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U2 (=1. Abnehmer) eine Maschine. Da der Lieferant U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim französischen Großhändler U1 (=erster Lieferer).
Der deutsche Unternehmer U2 holt die Maschine vom Großhändler U1 in Frankreich ab und liefert diese direkt an den deutschen Unternehmer U3.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Frankreich):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. § 4 Nr.1 Buchst. b UStG iVm. § 6a UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen (französischen) USt-IdNr. sowie der (deutschen) USt-IdNr. des deutschen Unternehmers U2.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als innergemeinschaftliche Lieferung.

    • Zusammenfassende Meldung (ZM):
      Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die (deutsche) USt-IdNr. des deutschen Unternehmers U2.

    • Intrastat-Meldung:
      Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Deutschland. Seit 2022 sind auch das Ursprungsland und die (deutsche) USt-IdNr. des deutschen Unternehmers U2 verpflichtend anzugeben.

Aus der Sicht des ersten Abnehmers U2 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die Eingangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und ist als innergemeinschaftlicher Erwerb in der UVA zu erfassen. D.h. auf der einen Seite muss die Erwerbsteuer (Zeile 24/KZ 89) abgeführt werden und auf der anderen Seite besteht die Vorsteuerabzugsberechtigung (Zeile 38/KZ 61) in gleicher Höhe.

    • Intrastat-Meldung:
      Eingangsmeldung mit Versendungsland Frankreich.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U3) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des letzten Abnehmers U3 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Obige Detailbeschreibung aus der Sicht des Unternehmers U1 stellt nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Frankreich die deutschen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur deutschen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Die englische Version finden Sie im chaintransaction-calculator.de.

  • Alternativlösung A: Wenn der deutsche Unternehmer U2 gegenüber dem französischen Unternehmer U1 mit einer französischen USt-IdNr. auftritt, findet die bewegte (steuerbefreite) Lieferung zwischen U2 und U3 statt. Die Lieferung von U1 an U2 ist dann allerdings als ruhende Lieferung in Frankreich steuerbar (20% franz. USt). Zur detaillierten Auswertung dieser Variante gelangen Sie über den Button "U2 als Lieferer" in der Auswahlmaske.

 
Skizze
 
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