Sachverhalt:
Ein deutscher Unternehmer U3 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U2 (=1. Abnehmer) eine Maschine. Da der Lieferant U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim französischen Großhändler U1 (=erster Lieferer). Der deutsche Unternehmer U2 holt die Maschine vom Großhändler U1 in Frankreich ab und liefert diese direkt an den deutschen Unternehmer U3. Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:
- "Lieferung 1" von U1 (Frankreich) an U2 (Deutschland)
- "Lieferung 2" von U2 (Deutschland) an U3 (Deutschland)
- Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
- Steuerbare Lieferung in Deutschland (U3)
Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer: Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Frankreich):Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. § 4 Nr.1 Buchst. b UStG iVm. § 6a UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen (französischen) USt-IdNr. sowie der (deutschen) USt-IdNr. des deutschen Unternehmers U2.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Erfassung des Umsatzgeschäfts als innergemeinschaftliche Lieferung.
- Zusammenfassende Meldung (ZM):
Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die (deutsche) USt-IdNr. des deutschen Unternehmers U2.
- Intrastat-Meldung:
Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Deutschland. Seit 2022 sind auch das Ursprungsland und die (deutsche) USt-IdNr. des deutschen Unternehmers U2 verpflichtend anzugeben.
Aus der Sicht des ersten Abnehmers U2 (aus Deutschland):Eingangsrechnung:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Die Eingangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und ist als innergemeinschaftlicher Erwerb in der UVA zu erfassen. D.h. auf der einen Seite muss die Erwerbsteuer (Zeile 24/KZ 89) abgeführt werden und auf der anderen Seite besteht die Vorsteuerabzugsberechtigung (Zeile 38/KZ 61) in gleicher Höhe.
- Intrastat-Meldung:
Eingangsmeldung mit Versendungsland Frankreich.
Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U3) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.
Aus der Sicht des letzten Abnehmers U3 (aus Deutschland):Eingangsrechnung:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.
Anmerkungen zum Reihengeschäft:
- Obige Detailbeschreibung aus der Sicht des Unternehmers U1 stellt nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Frankreich die deutschen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur deutschen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!
- Die englische Version finden Sie im chaintransaction-calculator.de.
- Alternativlösung A: Wenn der deutsche Unternehmer U2 gegenüber dem französischen Unternehmer U1 mit einer französischen USt-IdNr. auftritt, findet die bewegte (steuerbefreite) Lieferung zwischen U2 und U3 statt. Die Lieferung von U1 an U2 ist dann allerdings als ruhende Lieferung in Frankreich steuerbar (20% franz. USt). Zur detaillierten Auswertung dieser Variante gelangen Sie über den Button "U2 als Lieferer" in der Auswahlmaske.
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