Stress mit Dreiecksgeschäften
 

FAQ - Button "als Lieferer"

  • Wozu dienen die Button "U2 als Lieferer" und "U3 als Lieferer"?
    Wenn ein Zwischenhändler (U2 oder U3) den Transport veranlasst gibt es ähnlich der Gesetzeslage bis zum 31.12.2019 (§ 3 Abs. 6 Satz 6) eine Wahlmöglichkeit. Diese Wahlmöglichkeit kann wahrgenommen werden, indem der Zwischenhändler mit der USt-IdNr. des Abgangslandes auftritt.
    Die Umschaltung im Reihengeschäftrechner auf diese Wahlmöglichkeit erfolgt durch die zusätzliche Auswahl des Lieferer-Buttons. Durch mehrmaliges Klicken auf den Button kann zwischen den beiden Wahlmöglichkeiten hin und her geschaltet werden.
    Bei Auswahl von "U2 als Lieferer" wird die bewegte Lieferung der 2. Lieferung (statt der 1. Lieferung) und bei Auswahl von "U3 als Lieferer" der 3. Lieferung (statt der 2. Lieferung) zugeordnet.

  • Welcher Unternehmer ist der Zwischenhändler?
    Gemäß Art. 36a Abs. 3 MwStSystRL ist der Begriff "Zwischenhändler" wie folgt definiert:
    Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet der Ausdruck "Zwischenhändler" einen Lieferer innerhalb der Reihe (mit Ausnahme des ersten Lieferers in der Reihe), der die Gegenstände selbst oder auf seine Rechnung durch einen Dritten versendet oder befördert.
    D.h. bei einem dreigliedrigen Reihengeschäft kann es U2 und bei einem viergliedrigen Reihengeschäft auch U3 sein. Dies aber jeweils nur unter der Voraussetzung, dass dieser Unternehmer auch den Transport veranlasst.

  • Warum ist der Lieferer-Button nicht bei allen Reihengeschäften sichtbar?
    Der Auswahlbutton "als Lieferer" ist jeweils nur bei jenen Reihengeschäftsbeispielen sichtbar, bei denen diese Wahlmöglichkeit ausgeübt werden kann. Das sind im Wesentlichen innergemeinschaftliche Reihengeschäfte und Reihengeschäfte mit Ausfuhrtatbestand in ein Drittland, bei denen ein Zwischenhändler den Transport veranlasst.

    Keine Wahlmöglichkeit gibt es demnach bei Reihengeschäften mit Einfuhr aus einem Drittland und bei lokalen Reihengeschäften (also z.B. von DE nach DE) sowie generell bei Reihengeschäften, bei denen der Erstlieferant (U1) oder der Empfänger (U3 bzw. U4) den Transport veranlassen.

    Nachdem eine der Standardbedingungen des Reihengeschäftrechners ist, dass die Unternehmer jeweils mit der USt-IdNr. ihres eigenen Landes auftreten (wenn nichts Gegenteiliges vermerkt ist), gibt es Reihengeschäftbeispiele, bei denen bereits von Haus aus von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird:
    • Wenn U2 den Transport veranlasst, sind das jene Fälle, in denen der Unternehmer U2 dieselbe Nationalität wie U1 hat (z.B. AT-AT-DE-HU)
    • Wenn U3 den Transport veranlasst, sind das jene Fälle, in denen der Unternehmer U3 dieselbe Nationalität wie U1 hat (z.B. AT-DE-AT-HU)
    • Bei Reihengeschäften mit Einfuhrtatbestand, weil im Reihengeschäftrechner standardmäßig der transportierende Unternehmer (Zwischenhändler) die Anmeldung zum freien Verkehr vornimmt und dadurch die Bedingung des § 3 Abs. 6a Satz 7 erfüllt ist.
    In diesen Fällen ist der Lieferer-Button daher ebenfalls nicht sichtbar. Bei den ersten beiden Punkten finden registrierte Besucher aber am Ende der Reihengeschäftauswertung ein Alternativbeispiel dargestellt, bei dem vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht wird.

  • Hinweis für Nutzer des kostenfreien Zugangs:
    Sowohl die Auswertungen der Reihengeschäfte, bei denen U2 oder U3 als Lieferer auftreten als auch die Alternativbeispiele, bei denen vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht wird, sind den registrierten Besuchern vorbehalten. Für den Zugang zu diesen Beispielen bitte ich um Ihre Registrierung. Eine Einzelplatzlizenz gibt es bereits ab € 50,- / Jahr.

Weitere Hilfe-Seiten finden Sie in der Sitemap.

 
  Bilanzbuchhalter

Ing. Gert Blühberger
Arbeiterstrandbadstrasse 21
1210 Wien
Österreich

Tel.:
Fax:
Email:
 

+43 660 / 666 00 26
+43 1 263 00 51
office 1 @ bilanzbuchhaltung-wien.at
(ohne Leerzeichen)

Sitemap Bitte beachten Sie die Cookie-Policy und die Datenschutzerklärung