Sachverhalt:
Eine Privatperson P4 aus Österreich (=letzter Abnehmer) bestellt bei einem österreichischen Händler U3 (=2. Abnehmer) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim österreichischen Großhändler U2 (=1. Abnehmer). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim österreichischen Produzenten U1 (=erster Lieferer). Der österreichische Großhändler U2 holt die Maschine vom Produzenten U1 in Österreich ab und liefert diese direkt an die Privatperson P4 nach Österreich. |