Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Deutschland 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2020
Land des 2. Unternehmers (U2):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Veranlasser des Transports:2. Unternehmer3. Unternehmer4. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispielen.
 
Reihengeschäftrechner Deutschland / PL-FR-DE-DE U1 versendet
 

Sachverhalt:

Ein deutscher Unternehmer U4 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U3 (=2. Abnehmer) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim französischen Großhändler U2 (=1. Abnehmer). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim polnischen Produzenten U1 (=erster Lieferer) und weist diesen an, die Maschine direkt an den deutschen Unternehmer U4 zu liefern.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • Registrierungspflichten:
    • Der französische Unternehmer U2 muss sich im Bestimmungsland Deutschland registrieren lassen.

  • "Lieferung 1" von U1 (Polen) an U2 (Frankreich)
  • "Lieferung 2" von U2 (Frankreich) an U3 (Deutschland)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Steuerbare Lieferung in Deutschland (U4)

  • "Lieferung 3" von U3 (Deutschland) an U4 (Deutschland)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Steuerbare Lieferung in Deutschland (U4)

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Polen):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. § 4 Nr.1 Buchst. b UStG iVm. § 6a UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen (polnischen) USt-IdNr. sowie der deutschen USt-IdNr. des französischen Unternehmers U2.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als innergemeinschaftliche Lieferung.

    • Zusammenfassende Meldung (ZM):
      Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die deutsche USt-IdNr. des französischen Unternehmers U2.

    • Intrastat-Meldung:
      Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Deutschland. Seit 2022 sind auch das Ursprungsland und die deutsche USt-IdNr. des französischen Unternehmers U2 verpflichtend anzugeben.

Aus der Sicht des 1. Abnehmers U2 (aus Frankreich):

  • Registrierung:

    • Der französische Unternehmer U2 muss sich im Bestimmungsland Deutschland registrieren lassen und gegenüber U1 und U3 mit seiner deutschen USt-IdNr. auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der deutschen UVA und Intrastat einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Die Eingangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und ist als innergemeinschaftlicher Erwerb in der UVA zu erfassen. D.h. auf der einen Seite muss die Erwerbsteuer (Zeile 24/KZ 89) abgeführt werden und auf der anderen Seite besteht die Vorsteuerabzugsberechtigung (Zeile 38/KZ 61) in gleicher Höhe.

    • Intrastat-Meldung (bei der deutschen Behörde):
      Eingangsmeldung mit Versendungsland Polen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U4) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen deutschen USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das deutsche Finanzamt.

Aus der Sicht des 2. Abnehmers U3 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U4) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des letzten Abnehmers U4 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • In manchen Mitgliedsstaaten können für 4-gliedrige Reihengeschäfte, bei denen ein nationaler Kunde nachgelagert ist, die Vereinfachungsregelungen für Dreiecksgeschäfte angewandt werden.

  • Wenn der französische Unternehmer U2 nicht mit einer deutschen USt-IdNr. auftritt sondern beispielsweise mit seiner eigenen französischen USt-IdNr., so wird ein zusätzlicher innergemeinschaftlicher Erwerb im UID-Land ohne Recht auf Vorsteuerabzug ausgelöst (§ 3d Satz 2 UStG). Das bedeutet, dass der Unternehmer U2 in Frankreich Erwerbsteuer bezahlen muss, aber nicht wie gewohnt diesen Betrag zugleich als Vorsteuer geltend machen kann. Siehe auch 3.14. Abs. 13 Beispiel 1 UStAE.

  • Obige Detailbeschreibung aus der Sicht des Unternehmers U1 stellt nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Polen die deutschen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur deutschen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Die englische Version finden Sie im chaintransaction-calculator.de.

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