Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Deutschland 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2020
Land des 2. Unternehmers (U2):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer3. Unternehmer4. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispielen.
 
Reihengeschäftrechner Deutschland / DE-DE-CH-CH U2 versendet
 

Sachverhalt:

Ein Schweizer Unternehmer U4 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem Schweizer Lieferanten U3 (=2. Abnehmer) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim deutschen Großhändler U2 (=1. Abnehmer). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Produzenten U1 (=erster Lieferer).
Der deutsche Großhändler U2 holt die Maschine vom deutschen Produzenten U1 ab und liefert diese direkt an den Schweizer Unternehmer U4. Der deutsche Großhändler U2 (=Zwischenhändler) tritt mit seiner deutschen USt-IdNr. auf und teilt diese dem deutschen Produzenten U1 vor Beginn der Beförderung (bzw. Versendung) schriftlich im Auftragsdokument mit.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Deutschland)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)

  • "Lieferung 2" von U2 (Deutschland) an U3 (Schweiz)
  • "Lieferung 3" von U3 (Schweiz) an U4 (Schweiz)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Aus deutscher Sicht liegt eine steuerbare Lieferung in der Schweiz (U4) vor.

  • Besonderes Merkmal dieses Reihengeschäfts
    • Da der deutsche Unternehmer U2 gegenüber dem deutschen Unternehmer U1 seine deutsche USt-IdNr. angibt, findet die Bestimmung des § 3 Abs. 6a UStG Anwendung. Dadurch verlagert sich die bewegte Lieferung auf das Umsatzgeschäft zwischen U2 und U3 und der deutsche Unternehmer U2 muss sich aus deutscher Sicht nicht im Bestimmungsland Schweiz registrieren lassen.

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Deutschland):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des 1. Abnehmers U2 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (steuerfreie Ausfuhrlieferung) gem. § 4 Nr.1 Buchst. a UStG iVm. § 6 UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 146 der Richtlinie 2006/112/EC).

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 21/KZ 43 als steuerfreie Ausfuhrlieferung.

Aus der Sicht des 2. Abnehmers U3 (aus der Schweiz):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Ob eine Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer in der UVA zu erfolgen hat und ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus dem Titel der Einfuhrumsatzsteuer besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlands und wird hier nicht näher analysiert, da die Schweiz in diesem Beispiel nur symbolisch für eines von vielen möglichen Drittländern steht.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist aus deutscher Sicht in der Schweiz (U4) steuerbar. Ob dieses Umsatzgeschäft einer Umsatzsteuer unterliegt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlands und wird hier nicht näher analysiert, da die Schweiz in diesem Beispiel nur symbolisch für eines von vielen möglichen Drittländern steht.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Eine Erfassung in der UVA richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlands.

Aus der Sicht des letzten Abnehmers U4 (aus der Schweiz):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Eine Erfassung in der UVA richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Drittlands.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Gemäß den Standardbedingungen im Reihengeschäftrechner erfolgt die Ausfuhranmeldung jeweils durch jenen Unternehmer, der den Transport veranlasst. Dies würde bei diesem Beispiel zum ungewöhnlichen Fall führen, dass U2 eine Ausfuhrrechnung (ohne USt) an U3 stellt, aber im Zuge der Ausfuhranmeldung eine etwaige EUSt im Drittland zu entrichten hat. Die Auswertung dieses Beispiels erfolgte daher unter der Annahme, dass die Ausfuhranmeldung für U3 erfolgt.

  • Die englische Version finden Sie im chaintransaction-calculator.de.

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