Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Deutschland 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2020
Land des 2. Unternehmers (U2):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):DeutschlandOesterreichFrankreichPolenSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer2. Unternehmer3. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispielen.
 
Reihengeschäftrechner Deutschland / DE-DE-DE-DE / Abholfall
 

Sachverhalt:

Ein deutscher Unternehmer U4 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U3 (=2. Abnehmer) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim deutschen Großhändler U2 (=1. Abnehmer). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Produzenten U1 (=erster Lieferer).
Der deutsche Unternehmer U4 holt die Maschine direkt vom deutschen Produzenten U1 ab.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Deutschland)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)

  • "Lieferung 2" von U2 (Deutschland) an U3 (Deutschland)
    • Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
    • Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)

  • "Lieferung 3" von U3 (Deutschland) an U4 (Deutschland)
  • Besonderes Merkmal dieses Reihengeschäfts
    • Nachdem die Ware das Land nicht verlässt, gibt es bei diesem Reihengeschäft keine steuerbefreite Lieferung. Alle Lieferungen sind in Deutschland steuerbar.

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Deutschland):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des 1. Abnehmers U2 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des 2. Abnehmers U3 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des letzten Abnehmers U4 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

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