Sachverhalt:
Ein deutscher Unternehmer U4 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U3 (=2. Abnehmer) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim deutschen Großhändler U2 (=1. Abnehmer). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Produzenten U1 (=erster Lieferer). Der deutsche Unternehmer U4 holt die Maschine direkt vom deutschen Produzenten U1 ab. Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:
- "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Deutschland)
- Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
- Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)
- "Lieferung 2" von U2 (Deutschland) an U3 (Deutschland)
- Ruhende Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG
- Steuerbare Lieferung in Deutschland (U1)
- "Lieferung 3" von U3 (Deutschland) an U4 (Deutschland)
- Besonderes Merkmal dieses Reihengeschäfts
- Nachdem die Ware das Land nicht verlässt, gibt es bei diesem Reihengeschäft keine steuerbefreite Lieferung. Alle Lieferungen sind in Deutschland steuerbar.
Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer: Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Deutschland):Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.
Aus der Sicht des 1. Abnehmers U2 (aus Deutschland):Eingangsrechnung:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.
Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.
Aus der Sicht des 2. Abnehmers U3 (aus Deutschland):Eingangsrechnung:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.
Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. ausgestellt werden.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 12/KZ 81 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.
Aus der Sicht des letzten Abnehmers U4 (aus Deutschland):
Eingangsrechnung:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Zeile 37/KZ 66 zu erfassen.
Anmerkungen zum Reihengeschäft:
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen sowie den Haftungsausschluss. |